Rechtlicher Hinweis zum TPO-Verbot
Wir informieren Sie, dass gemäß der EU-Verordnung (EU) 2025/877 kosmetische Produkte, die den Inhaltsstoff TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) enthalten, ab dem 1. September 2025 auf dem Markt der Europäischen Union verboten sind.[1, 2]
* Einkäufe: Sie können TPO-haltige Produkte auf unserer Website erwerben, solange der Vorrat reicht, jedoch längstens bis zum 31. August 2025.
* Ihre Verantwortung: Mit dem Abschluss einer Bestellung für ein TPO-haltiges Produkt bestätigen Sie, dass Sie sich dieses Verbots bewusst sind. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Verwendung der erworbenen Bestände vor Ablauf der Frist liegt ausschließlich bei Ihnen.
* Empfehlung: Wir raten Ihnen dringend, Ihre Lagerbestände so zu planen, dass diese vor dem 1. September 2025 vollständig aufgebraucht sind, da die EU-Gesetzgebung keine Abverkaufsfrist für Lagerbestände nach diesem Stichtag vorsieht.[3, 4]
Durch die Fortsetzung des Kaufs akzeptieren Sie diese Bedingungen.